Im neuen Jahr stehen Bankkunden neue Regelungen im Zahlungsverkehr bevor. Ganz konkret sollten Bankkunden daher den 13. Januar 2018 im Auge behalten. Denn ab diesem Tag gelten neue Regelungen für den Zahlungsverkehr in Europa. Dies ist auch der Grund, warum viele Kunden bereits jetzt Post von Ihren Banken zugeschickt bekommen, mit Erläuterungen zu den Änderungen beim online Banking 2018 und Änderungen beim Zahlungsverkehr 2018. Die Banken sind verpflichtet, Ihre Kunden über die Änderungen zu informieren. Obwohl Sie als Kunden dieser Tage Post von ihren Banken erhalten wollten wir Ihnen diese Änderungen kurz zusammenfassend erklären. Denn Sie als Kunde sollten die wichtigsten Details dieser Änderungen beim online Banking kennen.

Hintergrund dieser Änderungen beim online Banking waren Beschlüsse der Europäischen Kommission. Sie wurden schon vor rund zwei Jahren im Rahmen der sogenannten PSD2 Richtlinie, eine Zahlungsrichtlinie der Europäischen Kommission, beschlossen. Die Änderungen wurden aber erst jetzt mit Wirksamkeit zum 13. Januar 2018 in nationales Recht verankert. Praktisch jeder Kunde einer Bank ist von den Änderungen betroffen. Sobald Sie ein Online-Konto haben oder im Netz einkaufen und bezahlen, sind Sie von diesen Änderungen betroffen. Der Hintergrund dieser Änderungen ist klar. Die EU beabsichtigt damit, den Zahlungsverkehr sicherer und bequemer zu gestalten.

Auch besteht die Absicht der EU-Kommission, dass damit das Geschäft der Banken „aufgesplittet“ wird. Leider herrscht noch immer eine gravierende Vormachtstellung der Großbanken. Dies hat sich auch durch das Online-Banking nicht geändert. Man möchte so auch Start-ups, so genannte Fintechs, fördern. Man will also mit dieser Richtlinie den Wettbewerb stärken. Mit der neuen Richtlinie erhoffen sich viele dieser jungen Unternehmen nun Erleichterungen auf dem Markt. Das Geschäftsumfeld könnte sich nun ändern.

– Warum werden AGB Änderungen notwendig

Die wesentlichste Änderung betrifft vor allem die Zulassung von Drittanbietern. Es wäre so nun möglich für Kunden der Banken, dass sie zwei Konten bei unterschiedlichen Banken über einen Drittanbieter zusammen verwalten können.  Die Änderungen beim online Banking 2018 sind aber sehr vielschichtig. Alle Änderungen müssen auch in den AGBs der Banken und Kreditinstitute erfolgen. Aus dem Grund müssen Sie Ihnen auch von der Bank zugesandt werden.

Wenn Sie zum Beispiel als Kunden Reservierungen tätigen, dann müssen Sie nun zustimmen. Dies ist zum Beispiel bei der Buchung eines Mietwagens oder eines Hotelzimmers der Fall. Jetzt müssen Sie dazu ihre Daten der Kreditkarte angeben. Mit den Daten erfolgt die Reservierung ohne Ankündigung eines bestimmten Betrags. Das geht künftig nicht mehr. Sie müssen als Kunde nun diesem Vorgang explizit zustimmen.

Ebenso sinkt die Haftungsgrenze. Bisher haften Sie mit einem Betrag von maximal 150 Euro. Ab dem nächsten Jahr sinkt diese Haftungsgrenze auf 50 Euro. Nur wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird, ist die Haftung unbeschränkt. Dies ändert sich auch nicht.

Ab Januar 2018 ist es auch leichter, dass Sie mit ihrem Online-Konto Geld transferieren können. Dies wird zukünftig auch über Drittanbieter wie Paydirekt oder Sofortüberweisung möglich sein. Sie können dann auch mehrere Apps diverser Start-ups ungehindert für Zahlungsabwicklungen nutzen.

Die Banken müssen bei Fehlleitungen zukünftig Auskunft geben. Wenn Sie also der Meinung sind, Ihre Bank hat die Überweisung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dann können Sie schriftlich eine Anfrage tätigen.

Wichtig für Sie als Kunde zu wissen ist auch, dass im Fall von nicht autorisierten Lastschriftverfahren oder Kartenzahlungen der fehlerhaft abgebuchte Betrag sofort wieder auf Ihr Konto zurück überwiesen werden muss. Der fälschlich abgebuchte Betrag muss dann von der Bank bis spätestens einen Tag, nachdem die Bank informiert wurde, wieder auf Ihr Konto gebucht werden.

Auch bei Überweisungen in fremder Währung gibt es ab Januar 2018 Änderungen. Wenn Sie nun Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Fremdwährungen von Drittländern tätigen, dann sind die gleichen Bedingungen anzuwenden wie bei Überweisungen in den Währungen der Mitgliedsländer. Bisher waren die Bestimmungen für diese Transaktionen niht vom europäischen Zahlungsdienstrecht erfasst.

Die letzte wichtige Änderung betrifft die Abschaffung der TAN-Liste. Die per Brief zugesandte TAN-Liste wird es ab Januar 2018 nicht mehr geben. Als Alternative werden andere Verfahren zur Auswahl stehen.

 Änderungen beim online Banking – Fazit

Er’s tut sich also so einiges beim online Banking 2018, wobei Kunden auch vielfach profitieren von den Änderungen, aber auch Vereinfachungen im Zahlungsverkehr 2018.

Schreibe einen Kommentar